NEWS! LIGHTPAINTING UND DIE STILLLEBEN DER ALTEN MEISTER

Hallo und schön, dass Ihr vorbeischaut. Das Thema „Mystisches Licht“ hat viele Blogleser und Facebook-Besucher interessiert, und so kommt hier nochmals ein Special zu der Technik, die ich bei den letzten Aufnahmen verwendet habe. Und dazu auch ein paar weiterführende Links sowohl zu der Technik als auch zu Stillleben im Allgemeinen („Die alten Meister“).

LIGHTPAINTING

Lightpainting ist sicher vielen bekannt von den Aufnahmen der >LAPP-Gemeinde: Nächtliche langgezogene Lichtspuren, Kreise, Spiralen usw. Aber Lightpainting kann noch viel mehr. So setzen aktuell sogar Auto-Fotografen gerne Light Painting ein. Per langen, handgeführten Neonröhren können sie so auf einfache und preiswerte Art und Weise riesige Lichtsegel simulieren.

Aber auch bereits mit einer Taschenlampe und mit der Kamera auf einem Stativ in einem dunklen Raum könnt Ihr schöne Ergebnisse erzielen (ein wenig Übung vorausgesetzt).

Früher habe ich >LED-Taschenlampen verwendet, aber das Spektrum der LEDs ist gerade für Food einfach nicht optimal. Mittlerweile verwende ich nur noch Aufsteckblitze im Stroboskop- oder Modeling-Flash-Modus. In der Galerie unten seht Ihr ein paar Setups und einige Ergebnisse. Je nach Anwendung statte ich den Blitz auch mit Lichtformern aus – einem Mini-Snoot für die Schokolade oder einer >Mini-Softbox für die anderen Food-Fotos. Alles ist erlaubt. 🙂 Die Belichtungszeit liegt bei den Aufnahmen im Bereich 8..30 Sekunden, und so brauche ich noch keinen Fernauslöser und keinen Bulb-Modus, sondern kann bequem im M-Modus die Zeit vorgeben und dann per Selbstauslöser auslösen.

Der blaue Gummibär ist übrigens rund 10 cm hoch, aus Glas und wurde mit der LED-Taschenlampe eines Taschenmessers beleuchtet…

LINK-LISTE ZU LIGHT PAINTING (exklusive der LAPP-Technik)

DAS LICHT DER ALTEN MEISTER

Was hat Lightpainting mit alten Gemälden von Caravaggio und anderen zu tun? Wenn Ihr einmal die Stillleben von Harold Ross (siehe oben) mit jenen hier vergleicht, dann seht Ihr, dass das Licht ganz ähnlich ist. So wie Ross die Objekte mit der Taschenlampe anmalt, so konnten auch die Künstler damals offensichtlich das Licht nutzen oder wiedergeben. Kameras gelingt dies ohne Unterstützung nicht, weil ihr Dynamikumfang zu klein ist. Ihr kennt den Effekt, dass die Fotos oft ganz anders aussehen, als das, was das Auge wahrgenommen hat.

Manchmal kommt es mir so vor, als hätten die Künstler vor 300 Jahren viel mehr vom Licht verstanden als wir heute. Lasst Euch doch einfach einmal, immer wenn Ihr Gelegenheit habt, auch von alten Meistern inspirieren. 🙂

stillleben

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Willem Kalf: Stilleben mit Krug und Früchten; Jan van de Velde: Still life with tall beer glass; Bildquelle für beide: Archiv des Autors.

NUTZUNG ALTER MEISTER / RECHTSSPRECHUNG

Und hier noch eine interessante juristische Frage zum Abschluss: Wie stellt man es denn an, wenn man für eine Veröffentlichung, für eine Website oder für was auch immer ein altes Kunstwerk wie oben gezeigt benötigt, und wer hat welche Rechte daran?

Also vorneweg: Ich habe mir zuerst einmal eine solche >Bilder-DVD besorgt. Das würde ich aber nicht nochmal machen, weil die Bildqualität und -auflösung eher bescheiden waren (so um die 1200 x 1800 in der maximal großen sog. „Huge“-Version). Andere Quellen sind bspw. diese Datenbanken hier:

Was ist denn nun, wenn man das Bild gefunden hat, bei Wikipedia, auf einer DVD oder in einer Bilderdatenbank? Darf man es auch für kommerzielle Projekte verwenden? Hier kommt es nun darauf an, wen man fragt. Wenn man die Verlage dieser 20.000er DVDs fragt (ich habe das getestet), dann sagen diese sinngemäß: „Ja, ok, das macht dann aber nochmals 50 € pro Bild und Nutzung!“ Gibt es denn hierfür eine rechtliche Grundlage? Die Rechtssprechung scheint doch eigentlich so zu sein, dass die Alten Meister >gemeinfrei sind und man entsprechend hierfür keine Lizenzkosten entrichten muss? Auch der reine Vorgang des Reproduzierens eines Bildes schafft im Regelfall kein neues Erzeugnis von „schützenswerter Höhe“ (die Ausnahme kann aber eine Aufnahme durch einen geschulten Museumsfotografen sein).

Herr Hanns-Peter Frentz (BPK Images, siehe oben) hat mir nun hierzu freundlicherweise die folgende umfangreiche Auskunft gegeben:

„Wer für gewerbliche Zwecke Kunstwerke in Museen fotografiert und sich dabei über die Regeln der Hausordnungen der Museen hinwegsetzt, riskiert kostspielige Schadenersatz- und Unterlassungsklagen. Auch das Abfotografieren oder Scannen von Abbildungen von Kunstwerken aus Büchern stellt dann eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn das abgedruckte Foto nachweislich mit hoher fachlicher Expertise von einem Museumsfotografen erstellt wurde und bei Fotos von zweidimensionalen Werken die Leistungsschutzfrist (50 Jahre ab Herstellung bzw. Erstveröffentlichung) bzw. bei Fotos von dreidimensionalen Werken die Urheberrechtsschutzfrist (70 Jahre post mortem) an der in dem Buch abgedruckten Fotografie noch nicht abgelaufen ist. Bildagenturen wie unsere sind Medienpartner von Museen und anderen Kultureinrichtungen. Sie stellen den Medien für gewerbliche Zwecke auf der Basis ihrer AGB hochwertige digitale Bilddaten zum Erwerb von Nutzungsrechten zur Verfügung. Dafür haben die gewerblichen Nutzer medienspezifische angemessene Nutzungshonorare zu bezahlen, die die Bildagenturen wiederum mit ihren Vertragspartnern aus dem Kulturbereich abrechnen.“

~gallo~, 05.06.2013

3 thoughts on “NEWS! LIGHTPAINTING UND DIE STILLLEBEN DER ALTEN MEISTER

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  1. Hallo Tilo,
    die alten Meister… sehr gutes Thema… und ich gebe Dir zu 100 Prozent recht. Die Kollegen haben die Sache mit dem
    Licht wirklich verstanden… in einer zweidimensionalen Welt durch Licht dreidimensionale Plastizität zu erzeugen. Kalf und van de Velde fallen da schon in die Kategorie: „erste Sahne“. Die Schoki-Fotos sind da aber auch schon eine ziemliche Ansage.
    Ich hab mich mal an den opulenten Schinken-Lobster-Orgien von Anne Vallayer-Coster versucht… eine der wenigen Vertreterinnen der Zunft… Scheitern inklusive. Da ich aber des Lesens mächtig bin, ist mir die Seite 241 der kreativen Blitzpraxis selbstverständlich nicht entgangen. Der nächste Schweinebraten wird dann wohl mal dran glauben müssen.

    Beste Grüße, Tilo

    PS.: Die Schoki-Fotos sind echt ne Ansage… aber jetzt mal Hand aufs Herz unter Gentlemen, die etwas vom Essen verstehen… weiße Schokolade? Geht gar nicht ;-)… mein Tipp… VALRHONA Guanaja… zum niederknien.

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